Prüfungen
Informationen zu
- Prüfungen zur VO ABWL Finanzwirtschaft I
(Informationen zu Anmeldung zur VO und zur Prüfung, Prüfungstermine)
- UK ABWL Finanzwirtschaft II
(Informationen zum e-Testing und zum 4.Antritt zur LV)
- Vorlesungsprüfungen Masterstudium
Prüfungen aus Basics of Finance und Decisions under Uncertainty finden ausschließlich vor Ort statt. Prüfungsrelevante Materialien und Informationen finden Sie in den Moodle-Kursen. Bitte melden Sie sich zu den VO an, um Zugriff zu bekommen.
- Abschlussprüfung Public and Non-Profit Management I + II - Literaturliste
- Abschlussprüfung Minor Banking and Finance: Literaturliste umfasst alle Inhalte der absolvierten Kurse. Siehe Syllabi.
- Abschlussprüfung Master Banking and Finance
Die Literaturliste umfasst alle Inhalte der absolvierten Kurse. Siehe Syllabi.
>> Allgemeine Informationen zur Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen
Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (KU, UK, SE, PR) werden Prüfungen und weitere zu erbringende Leistungen in den Lehrveranstaltungen bekanntgegeben.
Informationen zu Vorlesungsprüfungen:
- Vorlesungen sind nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, eine Anmeldung zur Lehrveranstaltung ist nicht nötig. Um einen Zugang zur VO innerhalb der eLearning-Plattform (Moodle) zu erhalten, ist jedoch eine Anmeldung via u:space notwendig.
Ab dem WS 2018 wird eine Anmeldung zu Vorlesungen bis zum Ende des Semester möglich sein. - Die Leistungsüberprüfung einer Vorlesung erfolgt anhand einer Prüfung. Zu jeder Vorlesungen werden 4 Prüfungstermine angeboten, Sie können beliebig zu einem dieser Termine antreten.
- Um zu einem der angebotenen Termine antreten zu können, müssen Sie sich für die Prüfung via u:space anmelden. Bitte beachten Sie die An- und Abmeldefristen!
- Der 4. Prüfungsantritt ist kommissionell, d.h. die Beurteilung erfolgt durch einen Dreier-Prüfsenat. Für eine kommissionelle Prüfung müssen Sie sich beim SSC per E-Mail anmelden. Die An- und Abmeldefristen entsprechen jenen der nicht-kommissionellen Prüfung. Der Ablauf der Prüfung erfolgt wie bei der nicht-kommissionellen Prüfung, die Beurteilung erfolgt durch den Dreier-Senat. Die Note wird vom SSC nach Einlangen des Prüfungsprotokolls in das System eingetragen.